Das Arbeitsgebiet beider Berufsgruppen ist deckungsgleich. Als Angehörige eines nichtärztlichen Heilberufes erstreckt sich die Tätigkeit in den freien Praxen auf Diagnostik, Therapie und Beratung bei Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluckstörungen bei Patienten aller Altersgruppen.
Jedoch unterscheiden sich die Ausbildung und die Wege einer möglichen Zulassung der beiden Berufsgruppen:
- Akademische Sprachtherapeuten absolvieren ein fünfjähriges Hochschulstudium. Die Ausbildung ist damit akademisch. Um eine Kassenzulassung zu erlangen, sind mehrere hundert Stunden Therapie unter Supervision in einzelnen Störungsbildern (für die jeweils Teilzulassungen ausgesprochen werden) nachzuweisen.
- Logopäden absolvieren eine dreijährige Ausbildung an einer Logopädenfachschule. Diese Ausbildung kann mit Realschulabschluss oder mit Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung begonnen werden. Die persönlichen Voraussetzungen für eine Kassenzulassung sind mit Abschluss der Logopädenausbildung automatisch erfüllt.
Deutschland ist neben Österreich das einzige europäische Land, in dem auch nichtakademische Berufsgruppen im Bereich der Sprachtherapie tätig sein dürfen. Mittlerweile wird die Anhebung der Ausbildung auf Hochschulniveau in den Berufsverbänden und unter uns Kollegen intensiv diskutiert. Auch der Bundesverband der Logopäden fordert dies inzwischen. Weiterer Hintergrund ist die Harmonisierung der Ausbildung auf EU-Niveau. Zwar ist es schwierig, im Bereich der Gesundheitspolitik Prognosen zu wagen, doch wird es wahrscheinlich über kurz oder lang zu einer einheitlichen akademischen Ausbildung im Bereich der Sprachtherapie kommen.